Unsere Garantien für Sie

Rückgabe/Umtausch

Bei uns erhalten Sie Ihre Ware sofort - unsere Beratung ist kostenlos ohne Wartezeiten im "CALLCENTER" - manchmal auch sinnfrei als "Hotline" bezeichnet.

Daher entsteht zwischen Käufer und Verkäufer, anders wie im Internethandel, bei Annahme der Ware ein Kaufvertrag gem. BGB. Entgegen landläufiger Meinung ergibt sich daraus keine Verpflichtung zum Umtausch oder gar Rückgabe wegen Nichtgefallen.

Natürlich handhaben wir dies jedoch kulant. Binnen 8 Tagen haben Sie die Möglichkeit Artikel umzutauschen oder gegen Gutschrift zurückzugeben. Ein Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises besteht nicht.

Voraussetzung für Wandlung oder Rückgabe ist die Vorlage des Kaufnachweises und der einwandfreie und vollständige Zustand des Produktes als auch der Verpackung. Der Artikel muss "wiederverkaufsfähig" sein. Jedwede Beschädigung oder Gebrauchsspur schließt eine Rückgabe aus. Elektronikbauteile sind generell ausgeschlossen als auch sonderbeschaffte oder speziell angefertigte Artikel. Ggf. behalten wir uns die Berechnung einer Bearbeitungsgebühr vor.

Gewährleistung

Auf alle neuen Produkte besteht die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung von 24 Monaten.
Es gelten die gesetzlichen Vorgaben der sogenannten "Sachmangelhaftung".

Garantie

Auf die von uns gelieferten Produkte besteht darüberhinaus eine Garantie. Diese kann produktabhängig unterschiedlich sein - beträgt aber in der Regel ebenfalls 24 Monate, in Ausnahmefällen bis zu 36 Monaten.

Wichtiger Hinweis: Eine Garantie besteht für Material- bzw. Produktionsfehler - sie sagt nichts über die Lebensdauer, insbesondere bei Verschleißteilen aus.
Auch verlängert sich die Garantiezeit nicht, wenn innerhalb dieser ein Garantiefall eintritt und eine Regulierung erfolgt.
Der Garantie- bzw. Gewähleistungszeitraum beginnt einmalig mit dem Kauf des Prokuktes und endet nach Ablauf des jeweiligen Zeitraums.

Voraussetzung für Gewährleistung und Garantie:

Soweit es sich um technische Bauteile handelt (z.B. Bremsbeläge, Schalldämpfer, Motorenteile) ist für die Geltendmachung Voraussetzung, daß der Einbau durch einen Fachmann erfolgt ist. Dies muß ggf. nachgewiesen werden.

Wir empfehlen daher den Einbau in einer Fachwerkstatt.

Davon nicht betroffen sind insbesondere Zubehöteile wie z. B. Dachträgersysteme, Scheibenwischer, Fussmatten oder ähnliches, welche typischerweise auch für die Verwendung durch den Endverbraucher konzipiert wurden und zudem mit technischen Hinweisen und Einbauanleitungen ausgeliefert werden.
NT Autoteile GmbH & Co.KG
Alle Teile eine Quelle
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